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BGH - Entscheidung vom 21.01.1993

VII ZR 127/91

Normen:
VOB/B § 17 Nr. 8 S. 2

Fundstellen:
BGHR VOB/B § 17 Nr. 8 Sicherheitsvereinbarung 1
BGHZ 121, 168
BauR 1993, 335
DB 1993, 2229
DRsp I(138)660Nr.10a
LM H. 7/93 § 17 VOB/B 1973 Nr. 7
MDR 1993, 448
NJW 1993, 1131
NJW-RR 1993, 714
WM 1993, 899
WM 1993, 976
ZIP 1993, 499
ZfBR 1993, 125
ZfBR 1994, 176

Die Klägerin errichtete für die Beklagten eine Eigentumswohnanlage. In dem zugrunde liegenden Werkvertrag ist die Geltung der VOB/B vereinbart. Der Vertrag sieht einen Sicherheitseinbehalt von fünf Prozent bis zum [...]
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