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BGH - Entscheidung vom 02.02.1993

XI ZR 58/92

Normen:
ZPO § 139, § 278 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Überraschungsentscheidung 2
BGHR ZPO § 278 Abs. 3 Hinweispflicht 2
BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Sachentscheidung 1
KTS 1993, 294
LM H. 9/93 § 139 ZPO Nr. 25
MDR 1993, 469
NJW 1993, 2319 (Ls)
NJW 1993, 2319
NJW-RR 1993, 569
WM 1993, 1264

Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der Bankhaus S. KG. Deren Komplementär, S., der auch an zahlreichen weiteren Gesellschaften maßgeblich beteiligt war, schloß am 30. April 1987 im Namen der [...]
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