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BGH - Entscheidung vom 28.07.1993

2 StR 78/93

Normen:
GVG § 49 Abs. 2
StPO § 60 Nr. 2 § 275 § 338 Nr. 7

Fundstellen:
BGHR GVG § 49 Abs. 2 Streichung 1
BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 2

Sachrüge und Verfahrensrügen greifen nicht durch. Der Senat hält jedoch die Erörterung einzelner Verfahrensrügen für angezeigt. Insoweit gilt folgendes: 1. Der Revisionsgrund der verspäteten Urteilsabsetzung (§ 338 Nr. [...]
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