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BGH - Entscheidung vom 02.12.1993

IX ZR 241/92

Normen:
BGB §§ 249, 774
KO § 82

Fundstellen:
BB 1994, 173
BGHR BGB § 249 Vorteilsausgleich 21
BGHR BGB § 774 Abs. 1 Satz 1 Rechtsübergang 2
BGHR KO § 82 Vorteilsausgleich 1
DB 1994, 978
DRsp IV(438)272d
MDR 1994, 269
NJW 1994, 511
VersR 1994, 227
WM 1994, 219
ZIP 1994, 140

Der Beklagte zu 1) war ab 13. Mai 1983 Verwalter im Konkurs über das Vermögen der K. -Ch. GmbH (fortan: GmbH oder Gemeinschuldnerin). Seine Ehefrau, die Beklagte zu 2), war in seinem Büro angestellt. Am 5. Juni 1986 [...]
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