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BGH - Entscheidung vom 29.09.1993

XII ZR 209/92

Normen:
ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 5
DRsp IV(416)321Nr. 6
EzFamR ZPO § 519 Nr. 12
EzFamR aktuell 1993, 456
FamRZ 1994, 102
FuR 1994, 55
LM ZPO § 519 Nr. 118
MDR 1994, 828
NJW 1993, 3333
VersR 1994, 71

Der Kläger hatte sich im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch Prozeßvergleich zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts an seine geschiedene Ehefrau, die Beklagte, verpflichtet. Auf seinen Antrag änderte das [...]
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