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BGH - Entscheidung vom 08.06.1993

VI ZR 192/92

Normen:
BGB § 823
ZPO §§ 286, 398, 402

Fundstellen:
BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 18
BGHR ZPO § 411 Abs. 3 Anhörung, erneute 3
DRsp I(125)404d
MDR 1993, 1011
NJW 1993, 2380
VersR 1993, 1110

Die Klägerin macht gegen den beklagten Orthopäden Ansprüche wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unterlassener Aufklärung geltend. Sie hat im Frühjahr 1986 wegen Schmerzen im rechten Schultergelenk nach einem [...]
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