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BGH - Entscheidung vom 01.12.1993

IV ZR 261/92

Normen:
BGB § 2078 Abs. 2
DDR: ZGB § 374
EGBGB Art. 231 § 6
EGBGB Art. 235 § 1
EGBGB vor Art. 3
EinigungsV Art. 8

Fundstellen:
BGHR BGB § 2078 Abs. 2 Wiedervereinigung 1
BGHR DDR-ZGB § 374 Abs. 1 Satz 1 Motivirrtum 1
BGHR EGBGB Art. 231 § 6 Ausschlußfristen 1
BGHR EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1 DDR-Erbrecht 1
BGHR EGBGB vor Art. 3 Wiedervereinigung 1
BGHZ 124, 270
DRsp I(174)277Nr.4
ErbPrax 1994, 110
FamRZ 1994, 304
IPrax 1995, 114
JZ 1994, 468
JuS 1995, 771
MDR 1994, 384
NJ 1994, 221
NJW 1994, 582
RAnB 1994, 159 (Ls)
WM 1994, 157
ZEV 1994, 101

Die beiden Kläger und die Beklagte sind Geschwister, sie streiten um die Erbfolge nach ihrer Mutter. Die Eltern der Parteien und diese selbst lebten in C. Während die Eltern und die Beklagte ihren Wohnsitz [...]
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