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BGH - Entscheidung vom 17.02.1993

XII ZB 10/93

Normen:
GVG § 200 Abs. 2 Nr. 5a
ZPO § 623 Abs. 1. § 233, § 85 Abs. 2

Fundstellen:
EzFamR GVG § 200 Nr. 6
EzFamR aktuell 1993, 209
NJW-RR 1993, 643

Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird Bezug genommen. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung. Der Rechtsstreit ist Feriensache im Sinne von § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG , [...]
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