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BFH - Entscheidung vom 26.08.1993

IV R 35/92

Die Prämienzahlung ist deshalb privat veranlaßt, weil das versicherte Risiko (Erkrankung) dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist. Das Krankheitsrisiko wäre nur dann durch den Beruf veranlaßt, wenn es seine Ursache [...]
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