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BAG - Entscheidung vom 24.03.1993

4 AZN 5/93

Normen:
ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
Sachsen: TV-Kündigungschutz/Qualifizierung (Tarifvertrag über Kündigungsschutz und Qualifizierung für die sächsische Metall- und Elektroindustrie vom 18. Juli 1990) §§ 4, 5, 6
ZPO § 187 Abs. 2, §§ 195, 212, 212 a, § 270 Abs. 1, § 317

Fundstellen:
AP Nr. 21 § 72 ArbGG 1979
AuA 1993, 313
BAGE 73, 4
BB 1993, 1434
EzA § 72a ArbGG 1979 Nr. 62
MDR 1993, 881
NZA 1993, 849
NZA 1993, 850
SAE 1994, 352

I. Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für die Zeit vom 1. Juli 1991 bis zum 31. Januar 1992 Anspruch auf Zuschuß zu dem nach § 44 Abs. 2 AFG bezogenen Unterhaltsgeld hat. Der Kläger war von Anfang 1987 bis [...]
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