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BAG - Entscheidung vom 13.07.1993

1 AZR 676/92

Normen:
BGB § 612a
GG Art. 9 Abs. 3
Vereinbarung zwischen dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. und der Industriegewerkschaft Medien vom 27. Mai 1991

Fundstellen:
AP Nr. 127 Art. 9 GG
BAGE 73, 320
BB 1993, 2096
BB 1993, 2596, 1514
BB 1994, 577
DB 1994, 148
DRsp VI(636)56a-b
DZWIR 1994, 163
EzA Art. 9 GG Nr. 12
JuS 1994, 443
MDR 1994, 73
NJW 1994, 74
NZA 1993, 1135

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Zulage, die die Beklagte während eines Arbeitskampfs Arbeitnehmern für die Nichtbeteiligung am Streik zugesagt und gewährt hat. Bei der Beklagten handelt es sich um eine [...]
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