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BAG - Entscheidung vom 05.10.1993

3 AZR 586/92

Normen:
BGB § 38, § 613a
BetrAVG § 1, § 2, § 17 Abs. 3 S. 1
GG Art. 9 Abs. 3
TVG § 3 Abs. 1, 3, § 4 Abs. 2, 5, § 5
Tarifvertrag über eine Ergänzungsbeihilfe für langjährige Zugehörigkeit zum Baugewerbe (vom 18. November 1985 - TVE) §§ 5, 12
Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (vom 28. Dezember 1979 - TVA) §§ 5, 6

Fundstellen:
AP Nr. 42 § 1 BetrAVG
BB 1994, 724
DB 1994, 1683
EzA § 1 BetrAVG Nr. 6
NZA 1994, 848
SAE 1995, 132
VersR 1994, 1091

Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Zusatzversorgungskasse verpflichtet ist, dem Kläger eine höhere Beihilfe zum Altersruhegeld und eine höhere Ergänzungsbeihilfe nach den Tarifverträgen über die [...]
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