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AG Leipzig - Entscheidung vom 23.06.1993

14 C 2264/93

Normen:
HWiG § 2

Ohne Tatbestand gemäß 313 a Abs. 1, 495 a Abs. 2 ZPO n. F. Die Klage ist begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Haustürwiderrufsgesetz ein Zahlungsanspruch in Höhe von 1500,00 DM zu. [...]
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