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AG Darmstadt - Entscheidung vom 30.07.1993

39 C 2787/93

Normen:
BGB § 858, § 1361a, § 1361b
GVG § 23 Abs. 1 Nr. 8

Fundstellen:
FamRZ 1994, 109

Anders die herrschende Meinung vgl. Palandt-Diederichsen, BGB , 53. Aufl., § 1361a RdZ. 2, 3; Hülsmann-Klattenhoff-Runge, Leitsatzkommentar zum Familienrecht, § 1361a BGB RdZ. 6 - 8; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848 ; [...]
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