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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.10.1992

4 A 1690/92

Normen:
GewO § 70 Abs. 1, Abs. 3
VwGO § 73 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
GewArch 1993, 164
NVwZ 1993, 912
NVwZ-RR 1993, 354
NWVBl 1993, 156

Der Widerspruchsbescheid war auch nicht wegen fehlender Zuständigkeit des Beklagten rechtswidrig. Der Beklagte war für den Erlaß des Widerspruchsbescheides zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 3 VwGO erläßt in [...]
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