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OVG Hamburg - Entscheidung vom 07.04.1992

Bf VI 80/90

Normen:
HwO § 66 Abs. 4 § 74

Fundstellen:
BWVPr 1992, 282
GewArch 1992, 430

A. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von 31.582,13 DM nebst 8,5 % Zinsen seit Klagzustellung. Der Kläger K war von 1970 bis zum 16. Januar 1986 Obermeister der Konditoren-Innung Hamburg. Er verlangt von [...]
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