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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 30.09.1992

8 W 256/92

Normen:
BGB § 1004
WEG § 14 § 15
ZPO § 890

Fundstellen:
Justiz 1993, 222
NJW-RR 1993, 24
OLGZ 1993, 65
Wohnungseigentümer 1993, 32
WuM 1992, 639
ZMR 1992, 553

Mit Beschluß vom 16.04.1987 hat das Amtsgericht auf Antrag der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer - Gläubiger - die Schuldner verpflichtet, die Nutzung ihres Teileigentums durch den Betrieb eines Spielsalons auch [...]
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