Die zulässige Beschwerde gegen den Streitwertbeschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23. Januar 1992 erweist sich als unbegründet. Der Streitwert für die Hauptsache wurde zutreffend auf 174.602,40 DM festgesetzt, [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!