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OLG München - Entscheidung vom 17.03.1992

5 U 6062/91

Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(123)380d
VRS 85, 8

»Die Entschädigungsforderung kann im Einzelfall am Einwand des § 254 Abs. 2 BGB scheitern, der durchgreift, wenn der Geschädigte den [unfallbedingt angemieteten Ersatzwagen] nur für die Zurücklegung einer ganz kleinen [...]
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