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OLG München - Entscheidung vom 23.06.1992

18 U 4215/90

Normen:
BGB § 284 Abs. 1 § 288 Abs. 1 § 459 Abs. 2 § 463

Fundstellen:
OLGReport-München 1992, 129

(Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.) Die zulässige Berufung des Klägers ist - von einer geringfügigen Zinszuvielforderung abgesehen - begründet. Der Beklagte ist verpflichtet, [...]
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