»[Die Anerkennung der Privatscheidung] im Verfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG 1961 richtet sich nach dem von Art. 17 EGBGB berufenen Scheidungsstatut (BGH, FamRZ 1990, 607 = NJW 1990, 2194 ff., m.w.N.) und ist damit im [...]
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