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OLG Hamm - Entscheidung vom 04.03.1992

32 U 117/91

Normen:
BGB § 426 Abs. 1 § 1360

Fundstellen:
DRsp I(128)202d
FamRZ 1993, 710
NJW-RR 1993, 197
WM 1993, 1387

»Für den Ausnahmefall, daß die Haftungsanteile im Innenverhältnis nicht bestimmt sind, enthält § 426 BGB eine Hilfsregel: Die Gesamtschuldner haften nach Kopfteilen. In erster Linie kommt es somit darauf an, ob im [...]
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