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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.11.1992

20 W 305/91

Normen:
BGB §§ 1836, 1915, 1962

Fundstellen:
FamRZ 1993, 603
NJW-RR 1993, 266
OLGReport-Frankfurt 1993, 69
OLGZ 1993, 257
Rpfleger 1993, 200

Anmerkung: Im Unterschied zur Nachlaßverwaltung ist die Nachlaßpflegschaft grundsätzlich unentgeltlich zu führen, §§ 1915 , 1836 Abs. 1 S. 1 BGB . Es liegt jedoch im Ermessen des Nachlaßgerichts dem Nachlaßpfleger nach [...]
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