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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.07.1992

17 U 232/90

Normen:
BGB § 459 § 463

Fundstellen:
DRsp I(130)353c
ZfS 1993, 14

»In den durch Ankreuzen abgegebenen formularmäßigen Erklärungen der Bekl., das Fahrzeug sei fahrbereit und habe keine Mängel, kann nicht die Zusicherung entsprechender Eigenschaften i.S.des § 459 Abs. 2 BGB gefunden [...]
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