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LG Wiesbaden - Entscheidung vom 21.01.1992

8 S 214/91

Normen:
AGBG § 5, § 9
BGB §§ 631 ff., §§ 633 ff.

Fundstellen:
DRsp I(138)644c
NJW-RR 1992, 1118

c. »Die Bekl. haftet unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, da in ihrem Reinigungsunternehmen das Oberteil des Leinenanzuges verloren ging. Die Bekl. kann sich nicht auf den auf dem Reinigungszettel [...]
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