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LG Köln - Entscheidung vom 17.03.1992

11 T 12/92

Normen:
BGB § 1615f

Fundstellen:
FamRZ 1992, 851
LSK-FamR/Hannemann, § 1615f BGB LS 9
MDR 1992, 781

Hinweise zur Festsetzung des Regelbedarfs: Der Regelbedarf wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in Form einer Rechtsverordnung festgesetzt (§ 1615f Abs. 2 Satz 1 BGB ) und durch [...]
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