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LG Hamburg - Entscheidung vom 01.12.1992

321 T 59 u. 60/92

Normen:
GBO § 12
GBVerfüg § 45

Fundstellen:
DRsp IV(473)195c
WuM 1993, 136

'§ 12 GBO regelt die Grundbucheinsicht; der BeschwF. erstrebt jedoch die Erteilung einer Grundbuchauskunft, der später möglicherweise die Einsicht in ... [bestimmte] Grundbuchblätter folgen soll. Zur Erteilung einer [...]
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