b. »Der Senat ist wie das BayObLG (vgl. WuM 1989, 539; 1990, 175 und öfter) der Auffassung, daß in die Jahresabrechnung gem. § 28 Abs. 3 WEG die effektiven Einnahmen und Ausgaben der betreffenden Wirtschaftsperiode [...]
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