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KG - Entscheidung vom 28.12.1992

4 Ws 217, 218, 248/92

Normen:
StPO § 206 a

Fundstellen:
DRsp IV(452)129Nr.5a
NJW 1993, 947
NStZ 1993, 297

Bisher war anerkannt, daß das Strafverfahren gem. § 206 a StPO einzustellen ist, wenn der Angeklagte gegenwärtig und auf unabsehbare Dauer verhandlungsunfähig ist oder ihm durch die Abwicklung der Hauptverhandlung eine [...]
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