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BezirksG Leipzig - Entscheidung vom 10.11.1992

2 T 536/92

Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 2,und des Verwalters sind statthaft. Insoweit verweist der Senat auf seinen in dieser Sache am 22.5.19921 erlassenen Beschluß. Die Beschwerden sind auch form- und [...]
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