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BVerwG - Entscheidung vom 25.06.1992

7 C 1.92

Normen:
AtG § 7 Abs. 2 Nrn. 1, 2 § 9 a Abs. 3 § 9 b § 23 Abs. 1 Nr. 2
EinigungsV Art. 8, Anl. I Kap. XII Sachgeb. B Abschn. II Nr. 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz § 1 Abs. 1
InkrG § 15
TreuhG § 11 Abs. 2 S. 2
URG Art. 2 § 3 Abs. 1 und 6 § 5
Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990 Art. 16
VwVfG § 75 Abs. 2

Fundstellen:
BVerwGE 90, 255
DVBl 1992, 1236
NJ 1992, 561
NJW 1992, 561
RAnB 1993, 22 (Ls)
UPR 1992, 441
ZUR 1993, 41

I. Die Klägerin verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland, die Erfassung und Endlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) durch das Bundesamt für Strahlenschutz [...]
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