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BVerwG - Entscheidung vom 25.03.1992

1 B 50.92

Normen:
GewO § 35 Abs. 1

Fundstellen:
Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 49
DÖV 1992, 1069
DVBl 1992, 1173
GewArch 1992, 232
KKZ 1993, 97
KKZ 1993, 183
NVwZ-RR 1992, 546
WiR 1992, 264

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie beruft sich auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn [...]
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