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BVerwG - Entscheidung vom 01.09.1992

1 B 163.92

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 S. 1 § 14 Abs. 1
GewO § 35
GkG (2004) § 47 Abs. 1 § 52 Abs. 1 S. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

Fundstellen:
Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64
GewArch 1993, 325
NVwZ-RR 1994, 1820

Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorbezeichneten Entscheidung Beschwerde eingelegt, ohne sie innerhalb der am 5. August 1992 abgelaufenen Frist für die Begründung der Beschwerde zu begründen. [...]
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