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BVerfG - Entscheidung vom 07.04.1992

1 BvR 1772/91

Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2
Erste Hessische Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 25. Januar 1972 (GVBl. I S. 19)
Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745) Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

Fundstellen:
BBauBl 1992, 694
BVerfG, HdM Nr. 44
BVerfGE 86, 59
DWW 1992, 175
EuGRZ 1992, 217
MDR 1992, 870
NJW 1992, 1675
UPR 1992, 342
WM 1992, 1110
WuM 1992, 416
ZMR 1992, 287

Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, daß ihre auf Eigenbedarf (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ) gestützte Räumungsklage erfolglos geblieben ist, weil sie keine Zweckentfremdungsgenehmigung für die Zusammenlegung von [...]
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