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BGH - Entscheidung vom 11.11.1992

XII ARZ 25/92

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6 § 606 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

1. Die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 36 Nr. 6 ZPO sind erfüllt. Mit den Amtsgerichten Hamburg (Beschluß vom 7.10.92) und Tostedt (Beschluß vom 19.10.92) haben sich [...]
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