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BGH - Entscheidung vom 25.02.1992

5 StR 51/92

Normen:
EinigungsV § 19
StPO § 338 Nr. 1

Fundstellen:
NStZ 1992, 502

Die Rüge, das Landgericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 338 Nr. 1 StPO ), weil in die Vorschlagslisten keine Schöffen aus dem Ostteil Berlins aufgenommen waren, ist unbegründet. Der Senat hat gegen die [...]
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