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BGH - Entscheidung vom 09.06.1992

VI ZR 215/91

Normen:
BGB § 812 Abs. 1
ZPO § 355, § 373

Fundstellen:
BGHR BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Beweislast 3
BGHR ZPO § 355 Abs. 1 Unmittelbarkeit 3
DAR 1992, 339
DRsp I(144)130c
MDR 1992, 803
NJW-RR 1992, 1214
NZV 1992, 403
VRS 83, 92
VersR 1992, 1028

Der Kläger nimmt die beklagte Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am Abend des 5. August 1987 auf einer Landstraße ereignet habe und von dem Versicherungsnehmer S. [...]
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