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BGH - Entscheidung vom 16.01.1992

IX ZR 113/91

Normen:
AGBG § 6 Abs. 1
BGB § 138, § 765

Fundstellen:
BB 1992, 387
DB 1992, 729
DRsp I(120)190b
DRsp I(138)628d-e
DRsp-ROM Nr. 1992/827
FamRZ 1992, 785
KTS 1992, 266
MDR 1992, 341
NJW 1992, 896
WM 1992, 391
ZIP 1992, 233

Die Klägerin nimmt die Beklagte als Bürgin in Anspruch für Schulden der Firma D. KG B. GmbH & Co. in F. (im folgenden: KG oder Hauptschuldnerin). Seit Oktober 1985 unterhielt die Klägerin eine Geschäftsverbindung mit [...]
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