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BGH - Entscheidung vom 08.10.1992

VII ZR 272/90

Normen:
ZPO § 767 Abs. 1, § 887

Fundstellen:
BGHR ZPO § 767 Abs. 1 Einwendungen 8
BGHR ZPO § 767 Abs. 1 Einwendungen 9
BGHR ZPO § 887 Abs. 2 Nachbesserungsanspruch 1
BauR 1993, 111
DRsp IV(427)88Nr.1
JuS 1993, 870
MDR 1993, 272
NJW 1993, 1394
VersR 1993, 860
WM 1993, 393
ZfBR 1993, 61

Der Kläger war Komplementär der inzwischen nach Liquidation gelöschten Firma H. Müller & Co. KG (im folgenden: KG). Die KG verlegte 1974/75 in einer Schule für den Beklagten Asphaltplattenbeläge, die alsbald Risse [...]
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