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BGH - Entscheidung vom 15.01.1992

IV ZR 317/90

Normen:
BGB § 652, § 306, § 308

Fundstellen:
BGHR BGB § 306 Teilungsgenehmigung 1
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 2 Teilungsgenehmigung 1
BGHR BGB § 818 Abs. 3 Entreicherung 4
BGHR BGB § 820 Abs. 1 Satz 2 Erkennbarkeit 1
DB 1992, 2132
DRsp I(138)634c
MDR 1992, 850
NJW-RR 1992, 558
NWB 1992, F. 1, 180
VersR 1992, 572
WM 1992, 745

c. »Im Schrifttum ist streitig, ob für den vom Makler herbeizuführenden Hauptvertrag anfängliche oder nachträgliche Unmöglichkeit vorliegt, wenn die für [diesen Vertrag] notwendige behördliche Genehmigung versagt wird. [...]
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