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BGH - Entscheidung vom 17.06.1992

IV ZR 183/91

Normen:
BGB § 209, § 211 Abs. 2
ZPO § 254

Fundstellen:
BB 1992, 2031
BGHR BGB § 209 Abs. 1 Unterbrechungsumfang 4
BGHR BGB § 211 Abs. 2 Satz 1 Stillstand 3
BGHR ZPO § 254 Verfahrensstillstand 1
BGHR ZPO § 254 Verjährungsunterbrechung 1
DB 1992, 2341
DRsp I(112)177e-f
DRsp IV(413)220Nr.1a
EzFamR BGB § 209 Nr. 1
FuR 1992, 307
LM BGB § 209 Nr. 71
MDR 1992, 1180
NJW 1992, 2563
WM 1992, 1962

Die Klägerin verlangt vom Beklagten, ihrem Bruder, Pflichtteilsergänzung. Die Parteien sind zusammen mit einem weiteren Bruder gesetzliche Erben zu je 1/3 nach ihrem am 6. Oktober 1982 verstorbenen Vater. Er übertrug [...]
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