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BGH - Entscheidung vom 18.03.1992

IV ZR 101/91

Normen:
ZPO § 233, § 519 Abs.2 S.3, § 519 Abs.3 Nr.2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 233 Verschulden 9
BGHR ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3 Wiedereinsetzung 1
BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Inhalt, notwendiger 6
MDR 1992, 706
NJW 1992, 1898
VersR 1993, 71

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Kranken- und Krankentagegeldversicherung in Anspruch. Im ersten Rechtszug hat die Klägerin ihre Anträge mehrmals geändert und zum Teil einseitig für erledigt [...]
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