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BGH - Entscheidung vom 19.03.1992

I ZR 64/90

Normen:
UWG § 1, § 13 Abs.2 Nr.1

Fundstellen:
AfP 1992, 144
BGHR Rundfunkstaatsvertrag 1991 § 7 Fernsehwerbung 1
BGHR UWG § 1 Fernsehwerbung 2
BGHR UWG § 1 Fernsehwerbung 3
BGHR UWG § 1 Fernsehwerbung 4
BGHR UWG § 1 Wettbewerbsabsicht 4
BGHR UWG § 13 Abs. 2 Fernsehanstalten 1
BGHZ 117, 353
EWiR § 1 UWG 14/92, 915
GRUR 1992, 518
JZ 1992, 874
JuS 1993, 164
LM H. 11/92 § 1 UWG Nr. 600/601
MDR 1992, 759
NJW 1992, 2089
NJW-RR 1992, 1131
ZIP 1992, 804
wrp 1992, 550

Die Beklagten sind die Landesrundfunkanstalten, die bis zum Hinzutreten neuer Landessendeanstalten nach der Wiedervereinigung Deutschlands in der ARD zusammengeschlossen waren. Sie strahlten am 18. April 1987 ein vom [...]
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