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BGH - Entscheidung vom 10.03.1992

1 StR 111/92

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 46
StPO § 267 Abs. 3

Der Schuldspruch wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf. [...]
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