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BGH - Entscheidung vom 06.02.1992

IX ZR 95/91

Normen:
BGB § 276, § 675

Fundstellen:
BB 1992, 516
BGHR BGB § 675 Anwaltshaftung 9
BRAK-Mitt 1992, 114
DB 1992, 887
DRsp I(125)380e
EWiR § 675 BGB 2/92, 557
MDR 1992, 414
NJW 1992, 1159
VersR 1992, 827, 1096
WM 1992, 742

e.»Der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet, sofern dieser nicht eindeutig zu erkennen gibt, daß er des Rates nur in einer [...]
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