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BGH - Entscheidung vom 07.07.1992

VI ZR 211/91

Normen:
BGB § 276, § 611, § 823

Fundstellen:
DRsp I(125)403a
NJW-RR 1992, 1241
VersR 1993, 228

»Das BerGer. meint, ein Aufklärungsbedürfnis habe hier wegen der großen Seltenheit einer Schädigung des Nervus femoralis und wegen des besonderen Interesses der Kl. an einer Beseitigung ihrer [Unterleibs-]Beschwerden [...]
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