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BGH - Entscheidung vom 30.06.1992

VI ZR 337/91

Normen:
BGB § 254 Abs.1, § 276

Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Sterilisation 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 69
DRsp I(123)367c
MDR 1992, 1130
NJW 1992, 2961
VersR 1992, 1229

c. »Der Arzt kann sich auch bei Verletzung einer ärztlichen Fürsorgepflicht grundsätzlich auf § 254 BGB berufen, wenn sich der zu schützende Patient durch mitursächliches schuldhaftes Verhalten selbst einen Schaden [...]
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