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BGH - Entscheidung vom 28.04.1992

XI ZR 164/91

Normen:
BGB § 164, § 167

Fundstellen:
BGHR BGB § 164 Mißbrauch 2
BGHR BGB § 167 Abs. 1 Auslegung 1
DRsp I(112)179c-d
EWiR § 167 BGB 1/92, 1059
KTS 1992, 606
MDR 1992, 1145
NJW-RR 1992, 1135
VersR 1992, 1476
WM 1992, 1362

c. »Der Vertretene hat grundsätzlich das Risiko eines Vollmachtsmißbrauchs zu tragen. Dem Geschäftsgegner obliegt im allgemeinen keine besondere Prüfungspflicht, ob und in welchem Umfang der Vertreter im [...]
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