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BGH - Entscheidung vom 18.03.1992

IV ZR 87/91

Normen:
VGB § 2, § 5 Nr. 2 c

Fundstellen:
BGHR AVB Gebäudeversicherung (VGB) § 2 Bestandteil 1
BauR 1992, 395
DRsp II(228)179c
LM H. 1/93 A VB f. GebäudeVers. Nr. 10
MDR 1993, 32
NJW-RR 1992, 793
VersR 1992, 606

»Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß § 2 VGB näher bestimmt, was unter »versicherten Sachen« in § 5 Nr. 2 c VGB zu verstehen ist. Danach ist das Gebäude mit seinen Bestandteilen, aber ohne Zubehör versichert. [...]
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