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BGH - Entscheidung vom 21.02.1992

V ZR 268/90

Normen:
BGB §§ 249, 252, 463

Fundstellen:
BB 1992, 952
BGHR BGB § 249 Vermögensschaden 9
BGHR BGB § 253 Normzweck 2
BGHR BGB § 463 Nutzungsentgang 1
BGHZ 117, 260
DB 1992, 1770
DRsp I(123)360a
LM H. 8/92 § 249 [A] BGB Nr. 95
MDR 1992, 579
NJW 1992, 1500
NJW-RR 1992, 842
WM 1992, 921

Mit notariellem Vertrag vom 11. Oktober 1983 verkauften die Beklagten der Klägerin ein Hausgrundstück. Sie versicherten im Vertrag, ihnen seien keine versteckten Mängel bekannt. Im übrigen wurde ' jegliche [...]
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